„Verstehen statt verurteilen,
Kooperation statt Konfrontation“
Nach diesem Prinzip arbeite ich als Anwältin für Familien- und Erbrecht –
vertrauensvoll und immer im Sinne meiner Mandanten
Ihre Henriette Schmidt
Nach diesem Prinzip arbeite ich als Anwältin für Familien- und Erbrecht –
vertrauensvoll und immer im Sinne meiner Mandanten
Ihre Henriette Schmidt
Als Anwältin arbeite ich nach dem Grundprinzip „Kooperation statt Konfrontation“. Das vermittelnde Verhandeln ist daher oberstes Gebot. Wenn möglich, erarbeite ich für meine Mandanten zeit- und kostensparende außergerichtliche Lösungen. Wird eine gerichtliche Klärung unerlässlich, entlaste ich Sie durch eine sachliche, fachlich fundierte und zügige Prozessführung.
Die Mediation ist ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit. Sie ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Einigung auch bei festgefahrenen Konflikten. In einem Mediationsverfahren erarbeiten die Konfliktparteien mit Hilfe eines neutralen Dritten – des Mediators – Vereinbarungen, die allen Beteiligten gerecht werden.
Als Mediatorin entscheide ich nicht von oben, sondern helfe Ihnen, eine für Sie passende Lösung aus eigener Kraft zu erarbeiten. Dabei können auch verletzte Gefühle und andere Motive zur Sprache kommen die einer „vernünftigen“ Einigung oft im Wege stehen. Mit der Bereitschaft, die Argumente des anderen zu verstehen und dem Gefühl, verstanden zu werden, ergeben sich dann oft, abseits der Rechtspositionen, Lösungen, die für alle gut sind.
Ich biete Ihnen die Möglichkeit einer kostengünstigen Erstberatung, in der wir Ihre persönliche Situation besprechen. Danach erfolgt eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage und das weitere Vorgehen wird skizziert. Diese Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Individuell kann auch ein Zeit- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.
Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Ludwig-Maximilians-Universität München absolviert. Seit meinem zweiten Staatsexamen 1990 in München bin ich als Anwältin tätig und seit 1995 an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Bereits 1997 wurde ich als eine der ersten Fachanwälte für Familienrecht benannt. Im Zuge meiner Spezialisierung auf das Verfahren der Mediation habe ich 2006 eine Ausbildung zum Konfliktcoach (Trainer-Assistenz) und 2008 zur Transformationstherapeutin (nach Dipl.Psych.Robert Betz) absolviert.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit ist das Erbrecht. Seit 2012 bin ich zertifizierte Testamentsvollstreckerin, 2013 habe ich den Fachanwaltslehrgang Erbrecht in München absolviert.
Rechtsanwaltskanzlei
Henriette Schmidt
Osterfeldstraße 4
85737 Ismaning
Tel. 0 89 / 96 20 30 96
Fax. 0 89 / 96 20 30 97